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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 6 B 142/06 AS   

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https://dejure.org/2006,46599
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 6 B 142/06 AS (https://dejure.org/2006,46599)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.07.2006 - L 6 B 142/06 AS (https://dejure.org/2006,46599)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - L 6 B 142/06 AS (https://dejure.org/2006,46599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bemessungsgrundlage für den befristeten Zuschlag gemäß § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungsgrundlage für den befristeten Zuschlag gemäß § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ist auch dann statthaft, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - Beschluss vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS - Abgrenzung von LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2008 - L 28 B 919/08

    Zur Statthaftigkeit einer Beschwerde nach Änderung des § 172 SGG; fehlendes

    Die vereinzelt gebliebene gegenteilige Auffassung (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - und Beschluss vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS; jeweils dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2007 - L 25 B 109/07 AS PKH -), erscheint dem Senat, der sich dieser Auffassung ohnehin nicht angeschlossen hatte, nach umfangreicher Änderung des § 172 SGG zum 1. April 2008 und des Gesetzgebungsprozesses hierzu nicht mehr vertretbar (vgl. im Einzelnen unter Aufgabe der bisherigen Rechtssprechung LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS; zitiert nach juris RdNr. 6 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2007 - L 6 B 30/07
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zulassungsfreies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, - L 6 B 142/06 AS-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 7 AS 136/09
    Die früher vertretene gegenteilige Auffassung (vgl. beispielsweise LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS -, vom 10.07.2006 - L 6 B 142/06 AS - und vom 31.08.2006 - L 9 B 216/06 AS - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B -) ist nach der umfangreichen Änderung des § 172 SGG zum 01. April 2008 und unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens hierzu nicht mehr vertretbar (vgl. im Einzelnen dazu unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS - und vom 09.06.2008 - L 9 B 117/08 AS -, jeweils in JURIS; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 6 B 60/07
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zulassungsfreies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (ua Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 6 B 34/07
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zulassungsfreies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, - L 6 B 142/06 AS-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2007 - L 6 B 274/06
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zulassungsfreies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, - L 6 B 142/06 AS-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2006 - L 6 B 244/06
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zu- lassungsfeies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, - L 6 B 142/06 AS -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 6 B 190/06
    Aus dem Zusammenhang der Normen folgt der Grundsatz, dass eine PKH-Beschwerde dann unstatthaft ist, wenn ihr Wert unter dem bleibt, der ein zulassungsfreies Rechtsmittel in einer Hauptsache eröffnet (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006, - L 6 B 142/06 AS - sowie vom 24. November 2006, - L 6 B 329/06 AS -).
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